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Vaterschaftsanerkennung

Zuständig für Fragen bei Aufnahme von Vaterschaftsanerkenntnissen und Ergänzung der Geburtseinträge aufgrund einer Vaterschaftsanerkennung ist das Standesamt.
Die Vaterschaftsanerkennung wird in der Regel beim Jugendamt oder beim Standesamt beurkundet; sie kann aber auch bei einem Notar beurkundet werden. Die Zustimmung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung ist erforderlich. Die Vaterschaftsanerkennung kann bereits vor der Geburt des Kindes abgegeben werden.

Antragstellung
Persönlich

Unterlagen:

Geburtsurkunde des Vaters und der Mutter, nach der Geburt, Geburtsurkunde des Kindes, gültiger Personalausweis oder Reisepass. Bei ausländischer Beteiligung können weitere Unterlagen erforderlich sein.

Zuständige Ansprechpartner und Behörden:

Standesamt
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Telefon: 09133 / 77 90-21 oder -22
standesamt(@)baiersdorf.de

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